RS OGH 1970/4/16 2Ob136/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.1970
beobachten
merken

Norm

ZPO §235 Abs2 A
  1. ZPO § 235 heute
  2. ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Wird zu einem weiteren, in der Klage nicht geltend gemachten Rechtsgrund, der sich aus dem Vorbringen des Beklagten ergibt, verhandelt und entschieden, ist die Prozeßlage analog derjenigen nach § 235 Abs 2 ZPO zu beurteilen.Wird zu einem weiteren, in der Klage nicht geltend gemachten Rechtsgrund, der sich aus dem Vorbringen des Beklagten ergibt, verhandelt und entschieden, ist die Prozeßlage analog derjenigen nach Paragraph 235, Absatz 2, ZPO zu beurteilen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 136/70
    Entscheidungstext OGH 16.04.1970 2 Ob 136/70
    Veröff: EvBl 1971/25 S 46

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0039245

Dokumentnummer

JJR_19700416_OGH0002_0020OB00136_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten