RS OGH 2022/8/30 4Ob31/70, 8ObA33/22v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1970
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Norm

ABGB §863 GII
ABGB §881 IE
BRG §14 Abs2 Z1
FBV allg
KollVG §2 Abs2
ZPO §503 E4c2o
  1. ABGB § 863 heute
  2. ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. ABGB § 881 heute
  2. ABGB § 881 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. ZPO § 503 heute
  2. ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Wer die gemäß einer "freien Betriebsvereinbarung" durch Anrechnung von Vordienstzeiten erhöhten Bezüge in Kenntnis der Voraussetzung annimmt, daß dadurch bisher gewährte Zusatzbiennien beseitigt werden sollen, kann nicht unter Berufung auf eine frühere einzelvertragliche Absprache Zusatzbiennien oder eine diesen Zusatzbiennien entsprechende Einstufung fordern.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 31/70
    Entscheidungstext OGH 28.04.1970 4 Ob 31/70
    Veröff: ZAS 1972,13 (kritisch mit ausführlicher Darstellung des Wesens "freier Betriebsvereinbarungen - Mayer - Maly)
  • RS0029707">8 ObA 33/22v
    Entscheidungstext OGH 30.08.2022 8 ObA 33/22v
    Vgl; Beisatz: Hier: Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung ohne festzuhalten, wie sich das auf die Betriebspension auswirkt; dies bei fehlender Kenntnis von der genauen Pensionsberechnung. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0029707

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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