RS OGH 1970/5/12 4Ob535/70

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Veröffentlicht am 12.05.1970
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Norm

ABGB §1375 B

Rechtssatz

Zulässigkeit eines bedingten Anerkenntnisses (Beklagter erklärt, er schulde den eingeklagten Betrag, falls das Bestehen eines Auftragsverhältnisses festgestellt werden sollte).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0032840

Dokumentnummer

JJR_19700512_OGH0002_0040OB00535_7000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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