Norm
ABGB §1154bRechtssatz
Von den dem Dienstnehmer nach § 1154 b Abs 1 Satz 2 ABGB zustehenden Rechten wurden durch Pkt X des KollV für die Handelsarbeiter Österreichs nur diejenigen abgedungen, die andere denkbare Verhinderungen aus familiären Gründen betreffen, nicht aber alle übrigen, auf anderer als auf familiärer Grundlage beruhenden Verhinderungen (hier: Teilnahme an einer Inspektion oder Instruktion nach § 33 a WehrG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0029199Dokumentnummer
JJR_19700512_OGH0002_0040OB00028_7000000_002