RS OGH 2025/1/9 10Os139/69; 12Os20/81; 12Os120/24z

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Veröffentlicht am 14.05.1970
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Rechtssatz

Ist der Tatbestand des Verbrechens der falschen Zeugenaussage nach den §§ 197, 199 lit a StG schon durch einen Teil der bewußt wahrheitswidrig abgelegten Aussage verwirklicht, kann ein andere Teile dieser Aussage betreffender Begründungsmangel nicht mit Erfolg geltend gemacht werden.Ist der Tatbestand des Verbrechens der falschen Zeugenaussage nach den Paragraphen 197, 199, Litera a, StG schon durch einen Teil der bewußt wahrheitswidrig abgelegten Aussage verwirklicht, kann ein andere Teile dieser Aussage betreffender Begründungsmangel nicht mit Erfolg geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0098893

Im RIS seit

14.05.1970

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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