RS OGH 1970/5/26 2Ob170/70

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Veröffentlicht am 26.05.1970
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Norm

StVO §13

Rechtssatz

Auf Freilandstraßen muß in der Regel wegen der dort zumeist gefahrenen höheren Geschwindigkeit das bevorstehende Linksabbiegen schon in einer größeren Entfernung von der Stelle der Ausführung angezeigt werden, damit sich der nachfolgende Verkehrsteilnehmer darauf einstellen kann.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 170/70
    Entscheidungstext OGH 26.05.1970 2 Ob 170/70
    Veröff: ZVR 1971/28 S 39

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0073713

Dokumentnummer

JJR_19700526_OGH0002_0020OB00170_7000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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