Norm
StPO §63Rechtssatz
Delegierung eines anderen Berufungsgerichtes in Übertretungsfällen, die sich im Stadium des Berufungsverfahrens befinden (Zuweisung an ein anderes Erstgericht im Hinblick auf § 475 Abs 1 StPO nicht erforderlich).Delegierung eines anderen Berufungsgerichtes in Übertretungsfällen, die sich im Stadium des Berufungsverfahrens befinden (Zuweisung an ein anderes Erstgericht im Hinblick auf Paragraph 475, Absatz eins, StPO nicht erforderlich).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0097137Dokumentnummer
JJR_19700601_OGH0002_011NDS00246_7000000_001