RS OGH 1970/6/3 3Ob54/70

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Veröffentlicht am 03.06.1970
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Norm

ZPO §528 D4b

Rechtssatz

Entscheidung im Kostenpunkt, wenn der Masseverwalter, der vom Rekursgericht zum Ersatz der Rekurskosten an den betreibenden Gläubiger binnen vierzehn Tagen verhalten worden ist, diese Kostenentscheidung damit bekämpft, daß er zur Zahlung nur "nach Maßgabe der Bestimmungen der KO" zu verurteilen sei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0044304

Dokumentnummer

JJR_19700603_OGH0002_0030OB00054_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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