Norm
ABGB §163 CRechtssatz
Zur Frage eine Verstoßes gegen den "ordre public", wenn eine Bestimmung derart in das Rechtssystem eingebettet ist, daß sie sich nicht isoliert vom ausländischen Gericht anwenden läßt (hier englisches Unterhaltsrecht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0048612Dokumentnummer
JJR_19700605_OGH0002_0010OB00126_7000000_003