RS OGH 1970/6/10 5Ob133/70, 3Ob98/02m

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Veröffentlicht am 10.06.1970
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Norm

ABGB §784

Rechtssatz

Bei der Geltendmachung und Bemessung des Pflichtteiles ist das wirtschaftliche Fortkommen des Vorerben nicht zu berücksichtigen. Der Noterbe hat gegen den Erben einen Anspruch in Geld, der durch das Substitutionsband nicht berührt wird.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 133/70
    Entscheidungstext OGH 10.06.1970 5 Ob 133/70
    NZ 1971,121
  • 3 Ob 98/02m
    Entscheidungstext OGH 24.04.2003 3 Ob 98/02m
    Auch; nur: Der Noterbe hat gegen den Erben einen Anspruch in Geld, der durch das Substitutionsband nicht berührt wird. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0012925

Dokumentnummer

JJR_19700610_OGH0002_0050OB00133_7000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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