Norm
ABGB §784Rechtssatz
Bei der Geltendmachung und Bemessung des Pflichtteiles ist das wirtschaftliche Fortkommen des Vorerben nicht zu berücksichtigen. Der Noterbe hat gegen den Erben einen Anspruch in Geld, der durch das Substitutionsband nicht berührt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0012925Dokumentnummer
JJR_19700610_OGH0002_0050OB00133_7000000_002