Rechtssatz
Für das Dauerdelikt ist kennzeichnend, daß durch die Handlungen ein andauernder Erfolg geschaffen wird, dessen Bestehenlassen selbst zum Tatbild gehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0090716Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.01.2018