Norm
ABGB §1304 A1Rechtssatz
Stellt der gegnerische Haftpflichtversicherer eine Schadensregelung in Aussicht, so ist der Geschädigte nicht verpflichtet, sogleich auch mit seinen Kaskoversicherer in dieser Sache zu verhandeln, um die Mietwagenkosten möglichst niedrig zu halten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0027077Dokumentnummer
JJR_19700625_OGH0002_0020OB00210_7000000_001