Rechtssatz
Außergewöhnliche Betriebsgefahr bei einem auf der Überholspur der Autobahn stehenden Lastkraftwagen mit Warnvorrichtungen ("bewegliche Baustelle") nach Entfallen des eine rote Fahne schwenkenden Warnpostens.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0058488Dokumentnummer
JJR_19700708_OGH0002_0020OB00172_7000000_001