Norm
EO §7 Abs1 BdIARechtssatz
Ein durch Exekutionstitel gegen den Verpflichteten ausgesprochenes Störungsverbot verhält diesen nur zu einer Unterlassung nicht aber zu einer Handlung zur Ermöglichung des Wasser- und Strombezuges durch den betreibenden Gläubiger (mit Kontravotum 25).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0001035Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011