Norm
ABGB §1238Rechtssatz
Die vermutete Bevollmächtigung des Ehegatten zur Verwaltung des Frauenvermögens gemäß § 1238 ABGB betrifft nur Geschäfte der ordentlichen Verwaltung. Die Einräumung einer Dienstbarkeit zugunsten einer benachbarten Liegenschaft geht darüber hinaus.Die vermutete Bevollmächtigung des Ehegatten zur Verwaltung des Frauenvermögens gemäß Paragraph 1238, ABGB betrifft nur Geschäfte der ordentlichen Verwaltung. Die Einräumung einer Dienstbarkeit zugunsten einer benachbarten Liegenschaft geht darüber hinaus.
Entscheidungstexte
Schlagworte
§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0033220Dokumentnummer
JJR_19700902_OGH0002_0060OB00153_7000000_002