Rechtssatz
Durch welche Maßnahme der Dienstbarkeitsberechtigte seiner Verpflichtung zur Erhaltung der Sache, welche zur Dienstbarkeit bestimmt ist, nachkommt, ist ihm überlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0011677Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2022