RS OGH 2022/9/14 8Ob154/70, 7Ob2427/96d, 1Ob157/22b

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Veröffentlicht am 08.09.1970
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Rechtssatz

Durch welche Maßnahme der Dienstbarkeitsberechtigte seiner Verpflichtung zur Erhaltung der Sache, welche zur Dienstbarkeit bestimmt ist, nachkommt, ist ihm überlassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0011677

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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