Norm
ABGB §364 Abs2 ARechtssatz
Die Geltendmachung der unberechtigten Erweiterung der Servitut, wie etwa, wenn behauptet wird, die Art der dem Dienstbarkeitsberechtigten obliegenden Erhaltung der dienenden Sache beeinträchtige den Eigentümer des dienenden Grundstückes, ist ein Anwendungsfall der Klage nach § 523 ABGB und nicht ein solcher nach §§ 364 Abs 2 und 484 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0010600Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008