RS OGH 1970/9/8 8Ob154/70, 4Ob65/08z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.1970
beobachten
merken

Norm

ABGB §364 Abs2 A
ABGB §484
ABGB §523 A

Rechtssatz

Die Geltendmachung der unberechtigten Erweiterung der Servitut, wie etwa, wenn behauptet wird, die Art der dem Dienstbarkeitsberechtigten obliegenden Erhaltung der dienenden Sache beeinträchtige den Eigentümer des dienenden Grundstückes, ist ein Anwendungsfall der Klage nach § 523 ABGB und nicht ein solcher nach §§ 364 Abs 2 und 484 ABGB.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 154/70
    Entscheidungstext OGH 08.09.1970 8 Ob 154/70
    SZ 43/144 = EvBl 1971/51 S 97
  • 4 Ob 65/08z
    Entscheidungstext OGH 20.05.2008 4 Ob 65/08z
    Auch; Beisatz: Mit Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB kann gegen die Erweiterung einer Dienstbarkeit vorgegangen werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0010600

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten