Norm
ABGB §885Rechtssatz
Zur Erfüllung der Voraussetzung der "Unterfertigung eines Aufsatzes" im Sinne des § 885 ABGB reicht es aus, wenn die beiderseitigen Erklärungen in der Form erfolgen, daß die beklagte Partei das schriftliche Anbot des Klägers im Korrespondenzwege annahm.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0017173Dokumentnummer
JJR_19700915_OGH0002_0080OB00172_7000000_001