RS OGH 1970/9/15 8Ob172/70

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Veröffentlicht am 15.09.1970
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Norm

ABGB §885

Rechtssatz

Zur Erfüllung der Voraussetzung der "Unterfertigung eines Aufsatzes" im Sinne des § 885 ABGB reicht es aus, wenn die beiderseitigen Erklärungen in der Form erfolgen, daß die beklagte Partei das schriftliche Anbot des Klägers im Korrespondenzwege annahm.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0017173

Dokumentnummer

JJR_19700915_OGH0002_0080OB00172_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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