Norm
ABGB §1327 aRechtssatz
Durch den Hinweis auf die gesetzliche Unterhaltspflicht in § 1327 ABGB wird der Kreis der Unterhaltsberechtigten, nicht aber das Ausmaß der Ersatzpflicht bestimmt.Durch den Hinweis auf die gesetzliche Unterhaltspflicht in Paragraph 1327, ABGB wird der Kreis der Unterhaltsberechtigten, nicht aber das Ausmaß der Ersatzpflicht bestimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0031444Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.02.2013