RS OGH 1970/10/13 8Ob214/70

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Veröffentlicht am 13.10.1970
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Norm

ABGB §1170

Rechtssatz

Betraut der Hauseigentümer einen Baumeister als Generalunternehmer mit der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten am Haus, so ist er zur Bezahlung der Professionistenarbeiten an den Baumeister verpflichtet, uzw ohne Rücksicht darauf, ob der Baumeister seinerseits die Forderungen der Professionisten bereits berichtigt hat; zu den vom Baumeister beauftragten Professionisten steht der Hauseigentümer in keinem Rechtsverhältnis.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 214/70
    Entscheidungstext OGH 13.10.1970 8 Ob 214/70
    Veröff: MietSlg 22189

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0021885

Dokumentnummer

JJR_19701013_OGH0002_0080OB00214_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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