RS OGH 2025/3/28 8Ob209/70; 6Ob685/80; 8Ob655/85; 6Ob615/87; 8Ob91/11g; 8Ob137/24s

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Veröffentlicht am 13.10.1970
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Norm

WG Art32 Abs2

Rechtssatz

Die Verbindlichkeit des Wechselbürgen setzt das Vorliegen eines formell verpflichtenden Skripturaktes desjenigen voraus, für den sich der Wechselbürge verbürgt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0082502

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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