Norm
ABGB §141 IHRechtssatz
Der den anläßlich der Ehescheidung geschlossenen Unterhaltsvergleich bloß genehmigende Beschluß ist kein Exekutionstitel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0000593Im RIS seit
14.10.1970Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023