Norm
ZPO §228 B3aaRechtssatz
Dem gegen den Vermieter gerichteten Anspruch des Mieters auf Feststellung, daß ihm das Recht zur Weitergabe seiner Wohnung an dritte Personen zustehe, fehlt die materiellrechtliche Grundlage, wenn dieses Recht im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung nicht mehr besteht, weil es dem Mieter nur befristet eingeräumt worden war und diese Frist im genannten Zeitpunkt bereits abgelaufen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0038869Dokumentnummer
JJR_19701014_OGH0002_0060OB00241_7000000_001