RS OGH 1970/10/14 6Ob241/70

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Veröffentlicht am 14.10.1970
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Norm

ZPO §228 B3aa

Rechtssatz

Dem gegen den Vermieter gerichteten Anspruch des Mieters auf Feststellung, daß ihm das Recht zur Weitergabe seiner Wohnung an dritte Personen zustehe, fehlt die materiellrechtliche Grundlage, wenn dieses Recht im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung nicht mehr besteht, weil es dem Mieter nur befristet eingeräumt worden war und diese Frist im genannten Zeitpunkt bereits abgelaufen ist.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 241/70
    Entscheidungstext OGH 14.10.1970 6 Ob 241/70
    Veröff: MietSlg 22609

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0038869

Dokumentnummer

JJR_19701014_OGH0002_0060OB00241_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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