RS OGH 1970/10/15 2Ob296/70

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Veröffentlicht am 15.10.1970
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Norm

ABGB 1304 BIIf
ABGB §1310

Rechtssatz

Gleichteiliges Verschulden eines Kraftfahrzeuglenkers, der während eines Begegnungsvorganges mit relativ überhöhter Geschwindigkeit fährt und dabei den rechten Fahrbahnrand überhaupt nicht beobachtet, und eines neuneinhalbjährigen Knaben, der in die Fahrbahn läuft, ohne auf den Verkehr zu achten.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 296/70
    Entscheidungstext OGH 15.10.1970 2 Ob 296/70

Schlagworte

SW: Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0027718

Dokumentnummer

JJR_19701015_OGH0002_0020OB00296_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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