RS OGH 1970/10/21 6Ob228/70 (6Ob229/70)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1970
beobachten
merken

Norm

ZPO §17 B

Rechtssatz

Der Pächter, welcher sich gegenüber dem Verpächter (Miteigentümer) vertraglich zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtete, hat ein rechtliches Interesse am Obsiegen des Verpächters in dem mit den übrigen Liegenschaftsmiteigentümern geführten Prozeß wegen anteiliger Grundsteuer, da der Umfang seiner Rechtspflicht von jenem der Zahlungspflicht des Verpächters abhängt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 228/70
    Entscheidungstext OGH 21.10.1970 6 Ob 228/70
    Veröff: MietSlg 22599

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0035760

Dokumentnummer

JJR_19701021_OGH0002_0060OB00228_7000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten