Norm
ABGB §1323 ARechtssatz
Zur Schadensberechnung bei Anschaffung eines neuen Ersatzwagens, wenn der beschädigte Wagen zwar noch hätte repariert werden können, tatsächlich aber nicht repariert, sondern bei Anschaffung des neuen Wagens in Zahlung gegeben worden ist. In einem solchen Fall scheidet eine Schadensberechnung auf Reparaturkostenbasis aus. Entscheidend für die Schadensberechnung ist nicht der Zeitwert des beschädigten Wagens vor dem Unfall, sondern sein Wiederbeschaffungspreis. Zur Höhe des Aufschlags zum Zeitwert; zur Ermittlung des Wiederbeschaffungspreises.
OLG Celle vom 29.02.1968, 5 U 181/67; Veröff: NJW 1968,1478
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0030086Dokumentnummer
JJR_19701022_OGH0002_0020OB00137_7000000_001