RS OGH 1970/11/4 5Ob214/70

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Veröffentlicht am 04.11.1970
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Norm

ABGB §879 Abs2 Z4 DII

Rechtssatz

Die Vereinbarung von 14 % Zinsen ist nicht wucherisch, wenn der Darlehensnehmer für die Rückzahlung des Kapitals keine Sicherheit bieten kann. Auch die nachträgliche Vereinbarung einer solchen Laufenden Verzinsung ab Darlehenszuzählung ist unbedenklich, wenn der Darlehensnehmer das ihm kurzfristig und zinsenlos gewährte Darlehen nicht rechtzeitig zurückzahlt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 214/70
    Entscheidungstext OGH 04.11.1970 5 Ob 214/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0016902

Dokumentnummer

JJR_19701104_OGH0002_0050OB00214_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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