RS OGH 1970/11/11 12Os126/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1970
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Norm

FinStrG §35 Abs1
FinStrG §37 Abs1

Rechtssatz

Das Wissen eines Täters, daß es sich um eine "verdächtigte" Ware handelt, schließt nicht notwendigerweise oder regelmäßig seine Kenntnisse ein, die Ware stamme - wie dies der § 185 StG fordert - aus einem Diebstahl oder einer Veruntreuung.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 126/70
    Entscheidungstext OGH 11.11.1970 12 Os 126/70
    Veröff: SSt 41/66

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0086503

Dokumentnummer

JJR_19701111_OGH0002_0120OS00126_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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