Norm
AußStrG §145 BRechtssatz
Stellung der Erbin eines Gesellschafters, der mit Zustimmung der Miterben gemäß § 145 AußStrG die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen wurde. Abhandlungsprovisorium bei einer OHG.Stellung der Erbin eines Gesellschafters, der mit Zustimmung der Miterben gemäß Paragraph 145, AußStrG die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen wurde. Abhandlungsprovisorium bei einer OHG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0008169Dokumentnummer
JJR_19701111_OGH0002_0050OB00157_7000000_002