RS OGH 1970/11/17 8Ob229/70

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Veröffentlicht am 17.11.1970
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Norm

ABGB §1168a

Rechtssatz

Die Warnpflicht im Sinne des § 1168 a ABGB tritt auch ein, wenn die dem Unternehmer nur zur Verfügung stehenden, veralteten technischen Einrichtungen den Verlust des Stoffes als möglich erscheinen lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0022159

Dokumentnummer

JJR_19701117_OGH0002_0080OB00229_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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