Norm
ABGB §484Rechtssatz
Abweisung eines KlBegehrens, das auf Feststellung des Rechtes, Fenster nach außen zu öffnen, gerichtet ist, schon deshalb, weil der Kl selbst - entsprechend den baubehördlichen Bestimmungen - vor 16 Jahren diese Fenster so umgebaut hat, daß sie nur nach innen zu öffnen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0011810Dokumentnummer
JJR_19701117_OGH0002_0040OB00611_7000000_001