Norm
MarkenÜG §6Rechtssatz
Ein Löschungsantrag kann nicht darauf gestützt werden, daß die gemäß § 6 MarkenÜG eingetragene Marke mit dem deutschen Warenzeichen auf das sie sich stützt, nicht völlig übereinstimmt (was bei der Wiederholungseintragung seinerzeit übersehen worden war). Veröff: ÖBl 1972,147 (kritisch Schönherr)Ein Löschungsantrag kann nicht darauf gestützt werden, daß die gemäß Paragraph 6, MarkenÜG eingetragene Marke mit dem deutschen Warenzeichen auf das sie sich stützt, nicht völlig übereinstimmt (was bei der Wiederholungseintragung seinerzeit übersehen worden war). Veröff: ÖBl 1972,147 (kritisch Schönherr)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OPM0002:1970:RS0105422Dokumentnummer
JJR_19701118_OPM0002_0000OM00004_7000000_004