RS OGH 1970/11/24 4Ob609/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1970
beobachten
merken

Norm

ABGB §149

Rechtssatz

Die Besorgnis, der Vater sei zur Verwaltung des Kindesvermögens unfähig, kann nicht schon daraus abgeleitet werden, daß das zu verwaltende Vermögen zwischen dem Vater und seinen Kindern strittig ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 609/70
    Entscheidungstext OGH 24.11.1970 4 Ob 609/70
    Veröff: EvBl 1971/134 S 237 = RZ 1971,84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0048049

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten