Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Wenn es auch bei der Beurteilung der Frage, ob eine Unternehmenspacht vorliegt, nicht darauf ankommt, wie die Vertragspartner ihr Rechtsverhältnis bezeichneten, so ist es doch von Bedeutung, was - Unternehmen oder Räume - als Gegenstand des Bestandverhältnisses bezeichnet wurde (MietSlg 15066, 17130). Vermietung eines Gasthauses ohne Betriebspflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0020322Dokumentnummer
JJR_19701126_OGH0002_0010OB00276_7000000_001