Norm
4.DVEheG §14 Abs2Rechtssatz
Diese Bestimmung des § 19 Abs 3 StbG 1965 hat eine inländische Sondergerichtsbarkeit geschaffen, die bei Fehlen eines örtlich für den minderjährigen Ausländer zuständigen Gerichts durch Ordination (§ 28 JN) unter allen Umständen zum Tragen kommen muß. - Die seinerzeitige Judikatur zu § 14 Abs 2 der 4.DVEheG (zB SZ 37/147) ist dadurch überholt.Diese Bestimmung des Paragraph 19, Absatz 3, StbG 1965 hat eine inländische Sondergerichtsbarkeit geschaffen, die bei Fehlen eines örtlich für den minderjährigen Ausländer zuständigen Gerichts durch Ordination (Paragraph 28, JN) unter allen Umständen zum Tragen kommen muß. - Die seinerzeitige Judikatur zu Paragraph 14, Absatz 2, der 4.DVEheG (zB SZ 37/147) ist dadurch überholt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kritik an 8 Ob 231/71: "Pfersmann, Der immer noch unbekannte § 19 Abs 3 StbG 1965", EvBl 1972,542.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0057926Dokumentnummer
JJR_19701210_OGH0002_0010OB00253_7000000_002