Norm
ABGB §22Rechtssatz
Ein vor der Geburt des Kindes zwischen dem u.e. Vater und einem Dritten (hier mit dem mütterlichen Großvater) geschlossener Abfindungsvergleich ist mangels Mitwirkung eines für den "Nasciturus" bestellten Kurators und gerichtlicher Genehmigung für die Unterhaltspflicht des ue Vaters bedeutungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0009090Dokumentnummer
JJR_19701210_OGH0002_0010OB00268_7000000_001