Norm
ABGB §92 CRechtssatz
Das Freiwerden der Arbeitskraft der Witwe durch den Wegfall der häuslichen Pflichten gegenüber dem getöteten Ehemann ist kein anrechenbarer Vorteil. Ein entsprechender Abzug vom Betriebsgewinn wegen Mittätigkeit der Ehefrau im Betrieb ihres Mannes ist nur insoweit vorzunehmen, als diese Tätigkeit über den Rahmen der Beistandspflicht hinausgegangen ist (Einschränkend gegenüber ZVR 1957/60 und 6 Ob 161/66).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0047301Dokumentnummer
JJR_19701210_OGH0002_0020OB00329_7000000_001