Norm
StVO §17 Abs1Rechtssatz
Das Ausmaß des bei der Vorbeifahrt eines Lastkraftwagens an einem zur Nachtzeit auf einer Freilandstraße entgegenkommenden Fußgänger einzuhaltenden seitlichen Sicherheitsabstandes richtet sich in Berücksichtigung der eigenen Fahrgeschwindigkeit und der Möglichkeit der Irritierung durch Lichtquellen entgegenkommender oder nachkommender Fahrzeuge auch noch nach der Erfahrungstatsache, daß der Fußgänger selbst durch das Licht des ihm entgegenkommenden Fahrzeuges oder durch Bodenunebenheiten in seiner Gehweise gestört und unsicher gemacht werden kann (ZVR 1968/47), wie ja überhaupt beim Vorbeifahren an Fußgängern nicht auf deren richtige Reaktion vertraut werden darf (ZVR 1962/136, 1963/84, 86, 167; 1964/2; 1965/98 uam) in diesem Fall ein Meter Seitenabstand zu gering.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0074200Dokumentnummer
JJR_19701211_OGH0002_0110OS00177_7000000_001