RS OGH 1970/12/11 11Os177/70, 11Os3/73, 10Os3/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.1970
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Norm

StVO §17 Abs1

Rechtssatz

Das Ausmaß des bei der Vorbeifahrt eines Lastkraftwagens an einem zur Nachtzeit auf einer Freilandstraße entgegenkommenden Fußgänger einzuhaltenden seitlichen Sicherheitsabstandes richtet sich in Berücksichtigung der eigenen Fahrgeschwindigkeit und der Möglichkeit der Irritierung durch Lichtquellen entgegenkommender oder nachkommender Fahrzeuge auch noch nach der Erfahrungstatsache, daß der Fußgänger selbst durch das Licht des ihm entgegenkommenden Fahrzeuges oder durch Bodenunebenheiten in seiner Gehweise gestört und unsicher gemacht werden kann (ZVR 1968/47), wie ja überhaupt beim Vorbeifahren an Fußgängern nicht auf deren richtige Reaktion vertraut werden darf (ZVR 1962/136, 1963/84, 86, 167; 1964/2; 1965/98 uam) in diesem Fall ein Meter Seitenabstand zu gering.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 177/70
    Entscheidungstext OGH 11.12.1970 11 Os 177/70
    Veröff: ZVR 1971/146 S 203
  • 11 Os 3/73
    Entscheidungstext OGH 23.03.1973 11 Os 3/73
    Veröff: ZVR 1974/47 S 75
  • 10 Os 3/74
    Entscheidungstext OGH 12.03.1974 10 Os 3/74

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0074200

Dokumentnummer

JJR_19701211_OGH0002_0110OS00177_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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