Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Zur Frage der Haftung eines Wirtschaftstreuhänders für die Richtigkeit einer von ihm erstellten vorläufigen Bilanz, auf Grund deren ein Dritter Kredit gewährt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
BGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0022693Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.12.2014