RS OGH 1970/12/30 5Ob265/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.12.1970
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Norm

ZPO §393 Abs1
ZPO §411 Ba

Rechtssatz

Die Rechtskraft des Zwischenurteils, mit dem der unter Zugrundelegung einer bestimmten Verschuldensteilung erhobene Schmerzengeldanspruch des Klägers dem Grunde nach bejaht wurde, hindert die neuerlich Aufrollung der Frage der Verschuldensteilung im weiteren Verfahren. Dies gilt auch, wenn aus dem gleichen Schadensereignis noch andere Ansprüche abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 265/70
    Entscheidungstext OGH 30.12.1970 5 Ob 265/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0040895

Dokumentnummer

JJR_19701230_OGH0002_0050OB00265_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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