RS OGH 1970/12/30 5Ob287/70, 9Ob39/03f, 3Ob5/16f, 10Ob19/18v, 4Ob22/21w

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Veröffentlicht am 30.12.1970
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Norm

ZPO §227 I
ZPO §235 A3

Rechtssatz

Die Zulässigkeit eines Eventualbegehrens oder einer Eventualbegründung folgt aus § 227 ZPO. Dabei können das Hauptbegehren und das Eventualbegehren oder die primäre und die Hilfsbegründung sogar auf Sachverhaltsdarstellungen gestützt werden, die einander ausschließen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0037782

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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