Norm
EisbEG §24 Abs1Rechtssatz
Auch wenn das Gericht gemäß § 30 Abs 1 EisbEG an keine Beweisregeln gebunden ist, so darf es doch bei Übereinstimmung der beiden gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten nicht willkürlich auf Grund anderer Erwägungen zu Abweichungen gelangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0058066Dokumentnummer
JJR_19710114_OGH0002_0010OB00004_7100000_001