RS OGH 1971/1/28 1Ob6/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1971
beobachten
merken

Norm

ABGB §91 C1

Rechtssatz

Der Mann ist nicht verpflichtet, das Wirtschaftsgeld so reichlich zu bemessen, daß der Frau praktisch alle wirtschaftlichen Dispositionen der Familie überlassen werden; hat der Mann zunächst ein so reichliches Wirtschaftsgeld gewährt, darf er es also jederzeit auf den Betrag beschränken, der zur Deckung der Haushaltskosten und der Kosten der persönlichen Bedürfnisse der Ehegattin ausreicht.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 6/71
    Entscheidungstext OGH 28.01.1971 1 Ob 6/71
    Veröff: EFSlg 14737 (1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0047183

Dokumentnummer

JJR_19710128_OGH0002_0010OB00006_7100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten