Norm
ABGB §1295 Ia5Rechtssatz
Der Abzug von Eigenersparnis (fünfzehn - zwanzig Prozent) von den Mietwagenkosten beruht auf der zwischenweiligen Schonung des Fahrzeugs des Geschädigten; er ist unabhängig davon, ob es sich um ein neues Fahrzeug handelt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
%European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0022738Dokumentnummer
JJR_19710128_OGH0002_0020OB00015_7100000_001