RS OGH 1971/2/9 8Ob16/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.1971
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Norm

ZPO §411 Bf

Rechtssatz

Wird eine Klage wegen rechtskräftig entschiedener Streitsache zurückgewiesen, kann eine neue Klage mit gleichem rechtserzeugenden Sachverhalt nicht etwa mit dem bloßen Hinweis auf die Rechtskraft des die Vorklage zurückweisenden Beschlusses zurückgewiesen werden. Das zweite Gericht hat vielmehr bei Behandlung jeder neuen Klage selbständig zu prüfen, ob die Erledigung dieser Klage durch das Prozeßhindernis der Rechtskraft der Entscheidung im Vorprozeß gehindert wird.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 16/71
    Entscheidungstext OGH 09.02.1971 8 Ob 16/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0041341

Dokumentnummer

JJR_19710209_OGH0002_0080OB00016_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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