Norm
ABGB §1333Rechtssatz
Es entspricht allgemeiner Erfahrung, daß von einem Kaufmann mit zu verzinsenden Fremdgeld nur gearbeitet wird, wenn die Einsetzung eigenen Kapitals zur Erzielung eines maximalen Unternehmergewinns nach der dem Unternehmer zustehenden Beurteilung nicht möglich ist. Der Beklagte muß daher, wenn er nicht das Nichtverschulden an der Nichterfüllung seiner Verbindlichkeiten beweist, auch die die gesetzlichen Zinsen übersteigenden Bankzinsen bezahlen (EvBl 1970/92).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0031929Dokumentnummer
JJR_19710211_OGH0002_0010OB00029_7100000_003