Norm
ABGB §1325 CRechtssatz
Für die Beurteilung, ob der Beschädigte zu Lasten des Schädigers eine höhere Verpflegungsklasse in Anspruch nehmen darf, ist nicht ausschließlich der medizinische Standpunkt maßgebend, sondern es sind diesfalls alle Umstände zu berücksichtigen (2 Ob 70/62).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0030610Dokumentnummer
JJR_19710211_OGH0002_0020OB00021_7100000_002