Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob der Beschädigte zu Lasten des Schädigers eine höhere Verpflegungsklasse in Anspruch nehmen darf, ist nicht ausschließlich der medizinische Standpunkt maßgebend, sondern es sind diesfalls alle Umstände zu berücksichtigen (2 Ob 70/62).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0030610Im RIS seit
11.02.1971Zuletzt aktualisiert am
24.05.2023