Norm
ABGB §92 CRechtssatz
Steht die Geschädigte und Ehefrau ihrem Ehemann durch Beistellung ihres eigenen Fahrzeuges im Erwerb nach Kräften bei, dann muß ihr auch das Recht eingeräumt werden, ein Ersatzfahrzeug mit der gleichen Zweckbestimmung in Anspruch zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0047294Dokumentnummer
JJR_19710216_OGH0002_0080OB00025_7100000_001