RS OGH 1971/2/17 7Ob22/71, 1Ob211/73

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Veröffentlicht am 17.02.1971
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Norm

ABGB §338

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 338 ABGB besagt nicht, daß jemand im Einzelfall nicht auch schon vor Klagseinbringung als unredlicher Besitzer qualifiziert werden könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0010240

Dokumentnummer

JJR_19710217_OGH0002_0070OB00022_7100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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