Rechtssatz
Die Bestimmung des § 338 ABGB besagt nicht, daß jemand im Einzelfall nicht auch schon vor Klagseinbringung als unredlicher Besitzer qualifiziert werden könnte.Die Bestimmung des Paragraph 338, ABGB besagt nicht, daß jemand im Einzelfall nicht auch schon vor Klagseinbringung als unredlicher Besitzer qualifiziert werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0010240Dokumentnummer
JJR_19710217_OGH0002_0070OB00022_7100000_003