RS OGH 1974/1/16 7Ob22/71, 1Ob211/73

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Veröffentlicht am 17.02.1971
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Rechtssatz

Die Bestimmung des § 338 ABGB besagt nicht, daß jemand im Einzelfall nicht auch schon vor Klagseinbringung als unredlicher Besitzer qualifiziert werden könnte.Die Bestimmung des Paragraph 338, ABGB besagt nicht, daß jemand im Einzelfall nicht auch schon vor Klagseinbringung als unredlicher Besitzer qualifiziert werden könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0010240

Dokumentnummer

JJR_19710217_OGH0002_0070OB00022_7100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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