Norm
ABGB §896Rechtssatz
Hat sich ein Kapellmeister seinen Musikern gegenüber zur Zahlung des Gehalts verpflichtet und auch tatsächlich bezahlt, so kann er auf Grund des zwischen ihm und dem Gastwirt abgeschlossenen Kapellmeistervertrages von dem Gastwirt gemäß § 896 ABGB Regreß verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0017397Dokumentnummer
JJR_19710223_OGH0002_0040OB00010_7100000_001